Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Career Services Angebote für Studierende an der OST - Ostschweizer Fachhochschule

 

I. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

1. Geltungsbereich

Die Career Services der OST - Ostschweizer Fachhochschule (Career Services) offerieren Angebote und Dienstleistungen in den Bereichen Laufbahnberatung, Unterstützung im Bewerbungsprozess, Employer Branding mit dem primären Ziel der Vernetzung von Studierenden mit Arbeitgebenden.

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge zwischen den Career Services und Studierenden der OST (Studierende) über die Erbringung von Dienstleistungen auf der Karriereplattform ostcareer.ch sowie bei Anlässen.

 

2. Gegenstand

Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Dienstleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird. Bei Vorhandensein verschiedener sprachlicher Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

 

3. Schriftlichkeit

Die Career Services kommunizieren mit den Vertragsparteien mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit werden die Kommunikation per Brief oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der Karriereplattform verstanden.

 

4. Vertragsabschluss

4.1 Zustandekommen des Vertrags; Vertragsdauer

Die Studierenden wählen die von den Career Services zu erbringenden Dienstleistungen aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Leistungsangebot aus. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Career Services den Auftrag schriftlich bestätigen. Der Vertrag kommt mit den bei Vertragsabschluss geltenden AGB zustande.

Die Vertragsdauer dauert maximal bis ein Jahr nach der Exmatrikulation der Studierenden.

 

4.2 Widerspruchsrecht

Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung durch die Career Services vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der schriftlichen Bestätigung der Career Services zustande, es sei denn, die Studierenden widersprechen binnen 3 Tagen.

 

5. Haftung bzw. Haftungsausschluss

Die Haftung der Career Services ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Career Services sind bemüht, sämtliche Angebote möglichst störungsfrei anzubieten. Sie haften jedoch nicht für:

  • Folgeschäden;
  • die Richtigkeit der Inhalte, die von den Studierenden im Rahmen der Angebote veröffentlicht werden;
  • Folgen, die aus einer widerrechtlichen Bearbeitung von Personendaten der Studierenden durch die Arbeitgebenden entstehen;
  • Folgen, die sich aus der vertraglich erfolgten Kontaktvermittlung ergeben;
  • Störungen, deren Ursachen ausserhalb des Einflussbereiches der Career Services liegen;
  • Investitionen, die von Studierenden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder im Vertrauen auf das Zustandekommen einer Anstellung getätigt wurden (z. B. Reisekosten);
  • den Fall, dass für den Gebrauch der Karriereplattform, der Studierendenprofile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten benötigt werden die Tätigkeit der externen Beraterinnen und Berater, Trainerinnen und Trainer sowie Mentorinnen und Mentoren;
  • die elektronische Übertragung und den Versand jeglicher Daten durch die Studierenden;
  • von Arbeitgebenden oder Dritten an Anlässen verursachte Schäden.

 

6. Ausschluss der Gewährleistung

Die Career Services übernehmen keine Gewähr für:

  • das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Mindestzahl oder -qualität von Stellen- oder Eventanzeigen oder Arbeitgebendenprofilen;
  • eine bestimmte Anzahl von Antworten oder Teilnahmen an Anlässen oder von Arbeitgebendenprofilen mit einem bestimmten Suchkriterium;
  • Rechte Dritter an den auf der Karriereplattform oder in den Arbeitgebendenprofilen veröffentlichten Informationen.

 

7. Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Die Studierenden verpflichten sich, nicht gegen Rechte Dritter und geltendes Recht insb. gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie gegen die guten Sitten zu verstossen. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt u.a. der Verweis (Link) auf Leistungselemente, die unmittelbar oder mittelbar auf Internetseiten mit unzulässigen Inhalten führen oder das Vornehmen von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z. B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus).

 

8. Kostenpflichtige Leistungen

8.1 Entgelt

Die Studierenden verpflichten sich bei kostenpflichtigen Leistungen der Career Services zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Bei kostenpflichtigen Leistungen beinhaltet das Entgelt auch die Kosten für ausgehändigte Unterlagen.

Werden den Studierenden bei kostenlosen Leistungen der Career Services Unterlagen ausgehändigt, können diese hingegen zusätzlich in RechStudierendeng gestellt werden.

 

8.2 Zahlungsfrist, Verzug und Vorauszahlungen

Das Entgelt ist von den Studierenden nach RechStudierendengstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Leisten die Studierenden das Entgelt nicht fristgerecht, so können die Career Services ab der zweiten MahStudierendeng pro Schreiben eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 30.00 in RechStudierendeng stellen.

Geraten die Studierenden mit der Zahlung in Verzug, sind die Career Services berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt des vollständigen Entgelts einstweilig einzustellen und künftige Dienstleistungen zu verweigern. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

Die Career Services sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen und/oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

II. TEIL: ANGEBOTE

 

9. Angebote im Bereich Laufbahnplanung und Berufseinstieg

Die Career Services bieten Studierenden verschiedene Dienstleistungen im Bereich Laufbahnplanung und Berufseinstieg an. Die aktuellen Dienstleistungen sind auf der Webseite der Career Services und auf der Karriereplattform veröffentlicht und umfassen:

  • Einzelberatungen, Trainings;
  • Anlässe;
  • Nutzung der Karriereplattform.

Bei einer Laufbahnberatung handelt es sich um eine reine Beratungstätigkeit interner und externer Beraterinnen und Berater, Trainerinnen und Trainer sowie Mentorinnen und Mentoren der Career Services. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

 

10. Registrierung auf der Karriereplattform und Änderungsvorbehalt

Für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen müssen die Studierenden auf der Karriereplattform registriert sein und ein Studierendenprofil errichtet haben. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung des Studierendenprofils durch die Career Services.

Mit der Einrichtung eines Studierendenprofils stimmen die Studierenden zu, dass die Career Services die von den Studierenden hinterlegte E-Mail-Adresse zum Versand von plattformspezifischen Informationen nutzen dürfen.

Die Career Services behalten sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Karriereplattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit den Studierenden geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. Nicht davon betroffen sind Änderungen oder Ergänzungen betreffend die Freischaltung von Studierendenprofilen oder betreffend den Zugriff zur CV-Datenbank.

 

11. Haftungsfreizeichnung und Ausschluss der Gewährleistung bzgl. Karriereplattform

Kann die Karriereplattform oder können Inhalte der Studierenden auf der Karriereplattform infolge einer Störung, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Career Services liegt, nicht abgerufen werden, haften die Career Services nicht. Die Career Services übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Karriereplattform und ihr Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen sind.

Das Nichterscheinen eines Studierendenprofils oder die Platzierung desselben an einer anderen Stelle auf der Website und Karriereplattform der Career Services berechtigen die Studierenden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

12. Datenschutz

12.1 Einsicht in die Arbeitgebendenprofile bzw. in die Profildaten

Mit der Karriereplattform können die Studierenden die Arbeitgebendenprofile einsehen, sofern diese von den Arbeitgebenden freigeschaltet worden sind. Die Studierenden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln.

Die Studierenden, die sich für eine vollständige oder teilweise Freigabe ihrer Profildaten entscheiden, erteilen damit die Zustimmung, dass Arbeitgebende, die auf das System mittels Passwort Zugang haben, Einsicht in die Profildaten erhalten.

 

12.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Arbeitgebenden

Die Arbeitgebenden sind verpflichtet:

a) angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz der Personendaten der Studierenden entsprechend den jeweils anwendbaren Vorgaben des Schweizerischen, kantonalen Europäischen Datenschutzrechts zu ergreifen;

b) die Profildaten nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen, d. h. ausschliesslich zum Anbahnen eines Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen, zur Rekrutierung von interessierten Arbeitssuchenden oder zur Durchführung von auf der Karriereplattform publizierten Anlässen;

c) sämtliche bei sich gespeicherten Profildaten der Studierenden zu löschen, sobald sich der Zweck der Datenbearbeitung erfüllt hat;

d) den Studierenden über die Bearbeitung ihrer Personendaten Auskunft zu erteilen sowie auf deren Begehren hin die Personendaten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten.

 

13. Datenbearbeitung

13.1 Zugriff auf Studierendenprofile durch Arbeitgebende

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass ihre Studierendenprofile in der CV-Datenbank nur dann für die Arbeitgebenden einsehbar sind, wenn diese von den Studierenden explizit freigeschaltet werden. Keinen Zugriff zur CV-Datenbank erhalten Personalvermittler und Arbeitgebende, die im Auftrag von Dritten die Karriereplattform nutzen. Es ist Arbeitgebenden untersagt, Profildaten der Studierenden ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzuleiten oder für interne Zwecke zu nutzen.

 

13.2 Zugriff auf Studierenden-Profile durch Arbeitgebende bei Anlässen

Bei Anlässen mit dem Zweck der Vernetzung von Arbeitgebenden und Studierenden können angemeldete Arbeitgebende im Vorfeld Online-Zugriff auf die Studierendenprofile der für diese Anlässe angemeldeten Studierenden erhalten. Dies setzt voraus, dass diese ihre Profildaten für Arbeitgebende zur Ansicht freigegeben haben und dieser Zugriff vorgängig in der Anlassbeschreibung so erwähnt ist. Die für eine Anmeldung notwendigen Personendaten werden von der Organisatorin der Anlässe definiert. In jedem Fall werden auf einer Teilnehmendenliste Name, Vorname, Bild (wenn vorhanden), Studiengang, Vertiefungsrichtung und E-Mail-Adresse aufgeführt.

 

13.3 Datenbearbeitung durch Career Services

Die Career Services, deren Angestellte, Subunternehmer und Hilfspersonen unterstehen dem Amtsgeheimnis und sind zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, verpflichtet. Die Career Services können Personendaten der Studierenden bearbeiten, d.h. namentlich korrigieren und anonymisiert auswerten. Die Daten werden auf einem Switch-Server in der Schweiz gespeichert. Studierendenprofile, die mehr als ein Jahr nicht mehr aktiviert wurden, werden von den Career Services gelöscht.

 

13.4 Datenbearbeitung durch Dritte

Die Career Services sind befugt, ihnen von den Studierenden bekanntgegebene Personendaten zu einem nicht personenbezogenen Zweck anonymisiert zu bearbeiten oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anonymisiert durch Dritte bearbeiten zu lassen. Die Career Services sind insbesondere berechtigt, die Personendaten der Studierenden zum Zwecke von Auswertungen und Marketingmassnahmen in anonymisierter Form zu bearbeiten und zu veröffentlichen.

 

13.5 Verwaltung, Inhalt und Löschung von Personendaten

Die Studierenden tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt ihres Studierendenprofils sowie für die Verwaltung von Profildaten (wie Aufschalten oder Aktualisieren), Account-Inhalten und Studierendenprofilen. Diese Personendaten sowie das Studierendenprofil können jederzeit einzeln deaktiviert oder vollständig gelöscht werden. Dies kann durch die Studierenden selbst erfolgen oder auf Benachrichtigung durch die Career Services.

 

13.6 Änderung der Profildaten auf Verlangen der Studierenden

Die Studierenden haben selbstständigen Zugriff auf die im Studierendenprofil erscheinenden Angaben und nehmen Änderungen, Ergänzungen o. dgl. selbstständig vor. Ausgeschlossen sind alle Änderungen, welche die Identität des Studierendenprofils betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr das ursprüngliche, sondern ein neues Studierendenprofil erstellt würde.

 

13.7 Auskunftsrecht

Begehren von Studierenden um Auskunft zu den über sie erhobenen und weiter bearbeiteten Personendaten oder um Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Personendaten sind schriftlich per E-Mail an careerservices@ost.ch oder an folgende Adresse zu richten: Career Services der OST - Ostschweizer Fachhochschule, Rosenbergstrasse 59, 9001 St. Gallen.

 

14. Urheberrechte

Das Urheberrecht an den von den Career Services zur Verfügung gestellten Unterlagen steht ausschliesslich den Career Services zu. Den Studierenden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Career Services vollständig oder auszugsweise zu reproduzieren oder Dritten zugänglich zu machen.

 

15. Änderungsvorbehalt

Die Career Services sind berechtigt, Dienstleistungen jederzeit aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Anzahl Teilnehmende, Ausfall Referierende) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Studierenden unverzüglich informiert und über alternative Angebote in Kenntnis gesetzt. Ein Anspruch auf eine Entschädigung oder auf Schadenersatz für allfällige Folgekosten ist ausgeschlossen.

 

16. Fristlose Vertragsauflösung durch die Career Services

Die Career Services sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit den Studierenden jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • die Studierenden in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstossen;
  • die Career Services aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte der Studierenden auf der Karriereplattform hat;
  • die Studierenden ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen sind;
  • über das Vermögen der Studierenden das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich die Studierenden in Liquidation

Die fristlose Vertragsauflösung durch die Career Services führt namentlich zur Sperre des Zugangs zur CV-Datenbank sowie zur Löschung des Studierendenprofils. Die Zahlungspflicht der Studierenden für bereits erbrachte Dienstleistungen der Career Services bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt.

 

17. Fristlose Vertragsauflösung durch die Studierenden

Die Studierenden sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos aufzulösen, wobei dies zwingend schriftlich bzw. durch die Deaktivierung ihres Studierendenprofils auf der Karriereplattform zu erfolgen hat. Sämtliche zum Zeitpunkt der Deaktivierung bestehenden Anmeldungen an Anlässen werden dadurch hinfällig. Die Zahlungspflicht der Studierenden für bereits erbrachte Dienstleistungen der Career Services bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt.

 

III. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

18. Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gilt das Eintreten eines Ereignisses, das eine Vertragspartei dauerhaft oder vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Vertragspartei nachweist,

a) dass ein solches Hindernis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und

b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und

c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

Wird eine Vertragspartei durch die höhere Gewalt (voraussichtlich) an der ordentlichen Vertragserfüllung gehindert, so zeigt sie der anderen Vertragspartei die entsprechenden Umstände und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vertragserfüllung schriftlich oder per E-Mail an. Die Anzeige hat so rasch wie möglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nachdem die Vertragspartei von den veränderten Umständen bzw. den Auswirkungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

Beruft sich eine Vertragspartei auf höhere Gewalt, kann die andere Vertragspartei

a) die von ihr geschuldete Gegenleistung in demselben Umfang verweigern bzw. verzögern oder

b) unter Entschädigung des bereits Geleisteten vom Vertrag zurücktreten; eine Schadenersatzpflicht wird dadurch nicht begründet.

Hat die eine Vertragspartei eine Teilleistung erbracht, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der noch zu leistende Teil im Verhältnis zur Gesamtleistung unbedeutend ist, es sei denn, die andere Vertragspartei hat nachweislich kein vernünftiges Interesse an der Teilleistung.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf mit den Career Services abgeschlossene Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.