Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Career Services Angebote für Arbeitgebende an der OST - Ostschweizer Fachhochschule

 

I. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

1. Geltungsbereich

Die Career Services der OST - Ostschweizer Fachhochschule (Career Services) offerieren Angebote und Dienstleistungen in den Bereichen Laufbahnberatung, Unterstützung im Bewerbungsprozess, Employer Branding mit dem primären Ziel der Vernetzung von Studierenden mit Arbeitgebenden.

Die vorliegenden AGB gelten für Verträge zwischen den Career Services und Arbeitgebenden über die Erbringung von Dienstleistungen auf der Karriereplattform ostcareer.ch sowie bei Anlässen.

 

2. Gegenstand

Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Dienstleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird. Bei Vorhandensein verschiedener sprachlicher Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

 

3. Schriftlichkeit

Die Career Services kommunizieren mit den Vertragsparteien mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit werden die Kommunikation per Brief oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der Karriereplattform verstanden.

 

4. Vertragsabschluss

4.1 Zustandekommen des Vertrags; Vertragsdauer

Die Arbeitgebenden wählen die von den Career Services zu erbringenden Dienstleistungen aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Leistungsangebot aus. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Career Services den Auftrag schriftlich bestätigen oder das Angebot (Inserat, Anlass, Arbeitgebendenprofil) auf der Karriereplattform verbreiten oder, im Falle von Anlässen, ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wird. Der Vertrag kommt mit den bei Vertragsabschluss geltenden AGB zustande. Von einer Änderung der AGB seitens der Career Services während der Vertragsdauer bleiben Arbeitgebende unberührt.

Die Vertragsdauer richtet sich nach den Angaben in der Dienstleistungsübersicht oder wird gemeinsam individuell vereinbart.

 

4.2 Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die Career Services und die Arbeitgebenden, mit denen der Kontakt besteht, auch wenn diese im Auftrag Dritter handeln (z. B. Medien- oder Personalvermittler). Allfällige Ermässigungen können nur von einer Vertragspartei eingefordert werden, nicht jedoch vom Dritten.

 

4.3 Widerspruchsrecht

Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung durch die Career Services vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der schriftlichen Bestätigung der Career Services zustande, es sei denn, die Arbeitgebenden widersprechen binnen 3 Tagen.

 

4.4 Ausschluss vom Career Services Angebot

Die Career Services sind berechtigt, Anfragen, Angebote oder Offerten, wodurch sie zur Erbringung von Dienstleistungen ersucht werden, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Namentlich ausgeschlossen sind grundsätzlich Verträge mit Arbeitgebenden, Dienstleistungsunternehmen, Vereinen, Parteien und Bewegungen mit:

  • vereinnahmenden religiösen Absichten;
  • diskriminierenden und sexistischen Zielsetzungen;
  • Erotik- und Sexangeboten;
  • zu Gewalt aufrufenden Handlungen;
  • fragwürdigen Heilmittelangeboten und Heilmethoden;
  • fragwürdigen oder illegalen Geschäftspraktiken.

 

4.5 Personalvermittler

Personalvermittler können Stellenanzeigen im Auftrag von Dritten aufschalten, wenn deren Name den Career Services vorgängig per Mail genannt wurde. In der Stellenanzeige ist klar auszuweisen, dass die Bewerbungen der Studierenden durch den Personalvermittler im Auftrag der oder des Dritten bearbeitet werden. Von der Nutzung der CV-Datenbank sind Personalvermittler ausgeschlossen.

 

5. Haftung bzw. Haftungsausschluss

Die Haftung der Career Services ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Career Services sind bemüht, sämtliche Angebote möglichst störungsfrei anzubieten. Sie haften jedoch nicht für:

  • Folgeschäden;
  • die Richtigkeit der Inhalte, die von Arbeitgebenden im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen veröffentlicht werden;
  • Folgen, die aus einer widerrechtlichen Bearbeitung von Personendaten der Studierenden durch die Arbeitgebenden entstehen;
  • Folgen, die sich aus der vertraglich erfolgten Kontaktvermittlung ergeben;
  • Störungen, deren Ursachen ausserhalb des Einflussbereiches der Career Services liegen;
  • Investitionen, die von den Arbeitgebenden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss z. B. im Vertrauen auf eine Mindestzahl an Bewerbungen oder Anmeldungen getätigt wurden;
  • den Fall, dass für den Gebrauch der Karriereplattform, der Arbeitgebendenprofile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten benötigt werden;
  • die elektronische Übertragung und den Versand jeglicher Daten durch die Arbeitgebenden;
  • von Studierenden oder Dritten bei Teilnahme an einer Laufbahnberatung oder an Anlässen verursachte Schäden.

 

6. Ausschluss der Gewährleistung

Die Career Services übernehmen keine Gewähr für:

  • das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Mindestzahl oder -qualität von Bewerbungen oder Studierendenprofilen;
  • eine bestimmte Anzahl von Teilnahmen an Anlässen oder von Studierendenprofilen mit einem bestimmten Suchkriterium;
  • Rechte Dritter an den auf der Karriereplattform oder in den Studierendenprofilen veröffentlichten Informationen.

 

7. Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Die Arbeitgebenden verpflichten sich, nicht gegen Rechte Dritter und geltendes Recht insb. gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie gegen die guten Sitten zu verstossen. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt u.a. der Verweis (Link) auf Leistungselemente, die unmittelbar oder mittelbar auf Internetseiten mit unzulässigen Inhalten führen oder das Vornehmen von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z. B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus).

 

8. Kostenpflichtige Leistungen

8.1 Entgelt

Die Arbeitgebenden verpflichten sich bei kostenpflichtigen Leistungen der Career Services zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Gewisse Dienstleistungen können zu ermässigten Tarifen oder kostenlos bezogen werden, wobei die entsprechenden Voraussetzungen auf der Karriereplattform oder in anderer Form geregelt sind.

 

8.2 Zahlungsfrist, Verzug und Vorauszahlungen

Das Entgelt ist von den Arbeitgebenden nach Rechnungstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Leisten Arbeitgebende das Entgelt nicht fristgerecht oder gibt sie den Career Services eine falsche Rechnungsadresse an, so können ihnen die Career Services ab der zweiten Mahnung bzw. ab dem zweiten Ersuchen um Angabe der Rechnungsadresse pro Schreiben eine Mahn- bzw. Umtriebsgebühr in der Höhe von CHF 30.00 in Rechnung stellen.

Geraten Arbeitgebende mit der Zahlung in Verzug, sind die Career Services berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt des vollständigen Entgelts einstweilig einzustellen und künftige Dienstleistungen zu verweigern. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

Die Career Services sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen und/oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

II. TEIL: KARRIEREPLATTFORM

 

9. Angebot Karriereplattform

Die Career Services bieten auf der Karriereplattform den Arbeitgebenden folgende Leistungen an: das Erstellen und Publizieren von Stellen-, Eventanzeigen, von Arbeitgebendenprofilen oder von Online-Bannern und die Suche nach Studierendenprofilen. Für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen müssen Arbeitgebende auf der Karriereplattform registriert sein und ein Arbeitgebendenprofil errichtet haben. Mit der Einrichtung eines Arbeitgebendenprofils stimmen Arbeitgebende zu, dass die Career Services die von den Arbeitgebenden hinterlegte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme und zum Versand von plattformspezifischen Informationen nutzen dürfen.

Die Arbeitgebende stellen auf der Karriereplattform die Kundeninformationen zur Verfügung. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ihre Arbeitgebendenprofile für alle Studierenden einsehbar sind. Andere Einstellungen können durch die Arbeitgebenden selbst eingerichtet werden.

Keinen Zugriff auf die CV-Datenbank erhält ein Personalvermittler, der im Auftrag von Dritten die Karriereplattform nutzt (z. B. zum Aufschalten von Stellenanzeigen).

 

10. Änderungsvorbehalt

Die Career Services behalten sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Karriereplattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit den Arbeitgebenden geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

 

11. Haftungsfreizeichnung und Ausschluss der Gewährleistung bzgl. Karriereplattform

Kann die Karriereplattform oder können Inhalte der Arbeitgebenden auf der Karriereplattform infolge einer Störung, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Career Services liegt, nicht abgerufen werden, haften die Career Services nicht. Die Career Services übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Karriereplattform und ihr Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen sind.

Das Nichterscheinen einer Stellen-, Eventsanzeige oder eines Arbeitgebendenprofils oder die Platzierung desselben an einer anderen Stelle auf der Website und Karriereplattform der Career Services berechtigen Arbeitgebende nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

12. Datenschutz

12.1 Einsichtnahme in Profildaten

Auf der Karriereplattform können Arbeitgebende die Profildaten von Studierenden einsehen, sofern diese ihre Profildaten zur Ansicht freigegeben haben. Die Studierenden, die sich für eine vollständige oder teilweise Freigabe ihrer Profildaten entscheiden, erteilen damit die Zustimmung, dass die Arbeitgebenden, die auf das System mittels Passwort Zugang hat, Einsicht in die Profildaten erhalten.

 

12.2 Pflichten der Kundin

Arbeitgebende sind verpflichtet:

a) die ihr per E-Mail zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter, die den Zugriff auf die CV- Datenbank gewähren, vertraulich zu behandeln und diese nur berechtigten Personen innerhalb des Unternehmens zugänglich zu Berechtigt sind natürliche Personen, deren Namen den Career Services vorgängig mitzuteilen sind;

b) angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz der Personendaten der Studierenden entsprechend den Vorgaben des jeweils anwendbaren Schweizerischen, kantonalen bzw. Europäischen Datenschutzrechts zu ergreifen;

c) die Profildaten nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen, d.h. ausschliesslich zum Anbahnen eines Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen, zur Rekrutierung von interessierten Arbeitssuchenden oder zur Durchführung von auf der Karriereplattform publizierten Anlässe;

d) sämtliche bei sich gespeicherten Profildaten der Studierenden zu löschen, sobald sich der Zweck der Datenbearbeitung erfüllt hat;

e) den Studierenden über die Bearbeitung ihrer Personendaten Auskunft zu erteilen sowie auf deren Begehren hin die Personendaten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu

 

12.3 Schadenersatz

Arbeitgebende werden schadenersatzpflichtig, wenn die ihnen zugeteilten Benutzernamen und Passwörter missbraucht werden. Es ist ihr untersagt, die Profildaten ohne Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weiterzuleiten oder für weitere interne Zwecke zu verwenden. Insbesondere sind Arbeitgebende nicht berechtigt, Profildaten von Studierenden, die sie über die CV-Datenbank erhoben hat, an Personalvermittler weiterzugeben.

 

12.4 Datenbearbeitung durch die Career Services

Die Career Services, deren Angestellte, Subunternehmer und Hilfspersonen unterstehen dem Amtsgeheimnis und sind zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, verpflichtet. Die Career Services können die Personendaten von Arbeitgebenden anonymisiert auswerten und Auswertungen zu Händen der Arbeitgebenden betreffend die Qualität der Stelleninserate vornehmen. Die Daten werden auf einem Switch-Server in der Schweiz gespeichert und innerhalb eines Jahres seit ihrer Erhebung gelöscht.

 

13. Datenqualität

13.1 Verwaltung, Inhalt und Löschung von Daten

Arbeitgebende tragen die alleinige Verantwortung für ihre Anzeigen sowie für den Inhalt und die Verwaltung (inkl. Aufschalten und Aktualisieren) ihres Arbeitgebendenprofils. Die Daten sowie der Account können jederzeit deaktiviert oder vollständig gelöscht werden. Dies kann durch die Arbeitgebenden selbst erfolgen oder auf Benachrichtigung durch die Career Services.

Stellen- und Eventanzeigen, die mit nichtaktiven Stellen oder nichtstattfindenden Anlässen verlinkt sind, werden ohne Benachrichtigung durch die Career Services gelöscht.

 

13.2 Überprüfung Datenfreischaltung

Arbeitgebende haben die durch die Career Services veröffentlichte Anzeige nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel innert fünf Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Unterlassen die Arbeitgebenden die schriftliche Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung durch die Career Services in der entsprechenden Form als genehmigt.

 

13.3 Änderung der Daten auf Verlangen der Kundin

Arbeitgebende haben selbstständigen Zugriff auf die im Arbeitgebendenprofil erscheinenden Daten, Stellen- und Eventanzeigen und nehmen Änderungen, Ergänzungen o. dgl. selbstständig vor. Die Career Services sind verpflichtet, auf Verlangen der Arbeitgebenden Änderungen an deren durch die Career Services verbreiteten Anzeige während der Publikationsdauer vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Geringfügige Änderungen werden kostenlos durchgeführt. Ausgeschlossen sind alle Änderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

 

13.4 Gendersensible Sprache

Bei den veröffentlichten Stellen- und Eventanzeigen und weiteren Daten ist die gendersensible Sprache durchgehend einzuhalten. Abweichende Formulierungen können von den Career Services ohne Rücksprache mit den Arbeitgebenden geändert werden. In diesem Fall entsteht kein neuer Vertrag zwischen den Arbeitgebenden und den Career Services.

 

14. Konkurrenz

Der Zugriff auf die Arbeitgebendenprofile durch Konkurrenten ist unzulässig. Die Career Services sind jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperren des Zugriffs auf das Arbeitgebendenprofil oder durch jedes andere taugliche Mittel einzustellen, wenn es sich bei Arbeitgebenden um Konkurrenten handelt oder wenn Arbeitgebende Informationen aus der Karriereplattform oder den Studierendenprofilen an Konkurrenten weitergeben. Die Zahlungspflicht der Arbeitgebenden bleibt davon unberührt.

 

15. Fristlose Vertragsauflösung durch die Career Services

Die Career Services sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit Arbeitgebenden jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • sie in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstossen;
  • sie aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte von Arbeitgebenden auf der Karriereplattform hat;
  • Arbeitgebende ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen sind;
  • über das Vermögen von Arbeitgebenden das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich Arbeitgebende in Liquidation befinden;
  • die Arbeitgebendenprofile von Arbeitgebenden länger als zwölf Monate inaktiv

Die fristlose Vertragsauflösung durch die Career Services führt namentlich zur Deaktivierung von Stellen- und Eventanzeigen, zur Sperre des Zugangs zur CV-Datenbank sowie zur Löschung des Arbeitgebendenprofils.

 

16. Fristlose Vertragsauflösung durch die Arbeitgebenden

Arbeitgebende sind jederzeit berechtigt, den Vertrag mit den Career Services fristlos aufzulösen, indem sie ohne Angabe von Gründen ihre Stellen- und Eventanzeigen oder ihr Arbeitgebendenprofil auf der Karriereplattform deaktivieren. Die Deaktivierung des Arbeitgebendenprofils hat automatisch die Deaktivierung sämtlicher Arbeitgebendeninformationen zur Folge.

Eine fristlose Vertragsauflösung durch Arbeitgebende vor Ablauf der vereinbarten Publikationsdauer von Arbeitgebendeninformationen, berechtigt dieselbe nicht zur Rückforderung eines Teils oder des gesamten vereinbarten Entgelts.

 

III. TEIL: EVENTS

 

17. Allgemeines

Die Career Services führen diverse Anlässe (u. a. Kontaktgespräche, Lange Nacht der Karriere) durch. Die Anlässe haben unter anderem das Ziel, Arbeitgebende mit Studierenden zu vernetzen.

Während der Anlässe erhalten die angemeldeten Arbeitgebenden u. a. die Möglichkeit, sich an einem Stand zu präsentieren, eigene Präsentationen anzubieten, Einzelgespräche zu führen, an Podien teilzunehmen oder sich auf eine andere Art und Weise als potenzielle Arbeitgebende zu präsentieren.

 

18. Anmeldung zu Anlässen

Arbeitgebende melden sich auf der Karriereplattform oder per E-Mail zur Teilnahme an Anlässen an. Die Career Services entscheiden ohne Angabe von Gründen, ob und in welchem Umfang sie Arbeitgebenden die Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Die Career Services behalten sich vor, Arbeitgebende abweichend von der Bestätigung Ausstellungsflächen und Räume an anderer Lage zuzuweisen, die Grösse der Ausstellungsfläche und Räume zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. In diesem Fall kommt kein neuer Vertrag zustande. Das Zuweisen von Ausstellungsflächen und Räumen an Anlässen erfolgt durch die Career Services. Bei Verträgen über die Teilnahme an Anlässen ist die jeweils gültige Version der Allgemeinen Hausordnung der OST Vertragsbestandteil. Befragungen und das Verteilen von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. ä. seitens Arbeitgebenden sind von den Career Services vorgängig zu genehmigen und nur in den zugeteilten Ausstellungsflächen und Räumen zulässig.

 

19. Eigene Events von Arbeitgebenden im Rahmen eines Anlasses

Arbeitgebende können im Rahmen eines Anlasses nach Absprache mit den Career Services eigene Events durchführen, für welche sie die Teilnahmebedingungen (z. B. Zugriff auf Arbeitgebendenprofile) selbst bestimmen. Die Teilnahmebedingungen werden in der Eventbeschreibung aufgeführt.

 

20. Zugriff auf Arbeitgebendenprofile bei Anlässen

Bei Anlässen mit dem Zweck der Vernetzung von Arbeitgebenden und Studierenden können Arbeitgebende im Vorfeld Online-Zugriff auf die Studierendenprofile der für diese Anlässe angemeldeten Studierenden erhalten. Dies setzt voraus, dass diese ihre Profildaten zur Ansicht für Arbeitgebende freigegeben haben und dies vorgängig in der Eventbeschreibung so erwähnt ist.

 

21. Standgestaltung bei Anlässen

Arbeitgebende erhalten am Veranstaltungsort auf Vorbestellung und gegen Aufpreis Tische, Sitzgelegenheiten und Stellwände zur freien Gestaltung. Die Career Services können jedoch die Beseitigung von Ausstellungsobjekten und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die den Sicherheitsbestimmungen der OST widersprechen und/oder die durch Geräusche, Geruch oder andere Emissionen oder durch das Aussehen eine Störung des Betriebs verursachen.

Der Verkauf und die Promotion von Produkten und Dienstleistungen ist untersagt. Als Verkauf gilt auch die Entgegennahme einer Bestellung, selbst wenn die Auslieferung oder die Bezahlung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt oder über den Handel erfolgt. Die Abgabe von Produktmustern ist nur erlaubt, wenn sie unentgeltlich erfolgt, und bedarf der ausdrücklichen, vorgängigen Bewilligung der Career Services. Dies gilt auch für die Produktabgabe in Form eines Naturaliensponsorings.

Befragungen und die Verteilung von Prospekten, Flugblättern u. dgl. sind nur am eigenen Stand erlaubt. Für eine Ausnahme von dieser Regelung bedarf es der ausdrücklichen, vorgängigen Bewilligung der Career Services. Bei Verstossen sind die Career Services berechtigt, den Stand zu schliessen, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstünden.

 

22. Versicherung und Sicherheit

Der Versicherungsschutz bei Anlässen ist Sache der Arbeitgebenden. Sie sind für die Sicherheit an ihrem Stand bzw. in den ihr zur Verfügung gestellten Ausstellungsflächen und Räumen selbst verantwortlich.

 

23. Vorzeitige Vertragsauflösung durch die Career Services bei Verträgen über Anlässe

Die Career Services sind berechtigt, die Teilnahme von Arbeitgebenden an Anlässen bis 14 Tage vor den Anlässen ohne vorherige Ankündigung und ohne Begründung schriftlich durch eine vorzeitige Vertragsauflösung zu beenden. In diesem Fall steht den Arbeitgebenden ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 10% der Netto- Teilnahmegebühr zu.

 

24. Vorzeitige Vertragsauflösung durch Arbeitgebende bei Verträgen über Anlässe

Arbeitgebende sind berechtigt, den Vertrag jederzeit vorzeitig aufzulösen, wobei dies zwingend schriftlich zu erfolgen hat. Arbeitgebende sind gleichwohl verpflichtet, den Career Services folgende Kosten zu erstatten:

  • bis 90 Tage vor dem Anlass: CHF 300.- Umtriebskosten;
  • bis 28 Tage vor dem Anlass: 50% des vereinbarten Entgelts;
  • bis 14 Tage vor dem Anlass: 75% des vereinbarten Entgelts;
  • weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 100% des vereinbarten

 

25. Fristlose Vertragsauflösung durch die Career Services bei Verträgen über Anlässe

Die Career Services sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit Arbeitgebenden jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • Arbeitgebende in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstossen
  • sie aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte der Arbeitgebenden an Anlässen haben
  • Arbeitgebende ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen sind
  • über das Vermögen von Arbeitgebenden das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich Arbeitgebende in Liquidation befinden
  • die Arbeitgebendenprofile der Arbeitgebenden länger als zwölf Monate inaktiv

Die Zahlungspflicht von Arbeitgebenden für bereits erbrachte Dienstleistungen der Career Services bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt. Darüber hinaus sind die Career Services im Falle einer fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, von den Arbeitgebenden eine Aufwandentschädigung in der Höhe von 25% der Netto-Teilnahmegebühr zu verlangen.

 

VI. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

26. Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gilt das Eintreten eines Ereignisses, das eine Vertragspartei dauerhaft oder vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Vertragspartei nachweist,

a) dass ein solches Hindernis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und

b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und

c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

Wird eine Vertragspartei durch die höhere Gewalt (voraussichtlich) an der ordentlichen Vertragserfüllung gehindert, so zeigt sie der anderen Vertragspartei die entsprechenden Umstände und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vertragserfüllung schriftlich oder per E-Mail an. Die Anzeige hat so rasch als möglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nachdem die

Vertragspartei von den veränderten Umständen bzw. den Auswirkungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

Beruft sich eine Vertragspartei auf höhere Gewalt, kann die andere Vertragspartei

a) die von ihr geschuldete Gegenleistung in demselben Umfang verweigern bzw. verzögern oder

b) unter Entschädigung des bereits Geleisteten vom Vertrag zurücktreten; eine Schadenersatz-pflicht wird dadurch nicht begründet.

Hat die eine Vertragspartei eine Teilleistung erbracht, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der noch zu leistende Teil im Verhältnis zur Gesamtleistung unbedeutend ist, es sei denn, die andere Vertragspartei hat nachweislich kein vernünftiges Interesse an der Teilleistung.

 

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf mit den Career Services abgeschlossene Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.